Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung in- und ausländischer Unternehmen und Privatpersonen im Bank- und Kapitalmarktrecht  sowie im Recht der Vermögensnachfolge (insbesondere Erbrecht), ferner in der (steuer-) rechtlichen Beratung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.

Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:

Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Aufsichtsrecht der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Bank- und Kapitalanlagerecht
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen (insbesondere Vermögensverwaltungsverträge, Family-Office-Verträge, Darlehensverträge, AGB)
  • Wettbewerbsrecht
  • Family Offices
  • Vermögensberatung durch Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
  • Geldwäsche und Compliance

Erbrecht/Vermögensnachfolge:

  • Nationales und Internationales Erbrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Unternehmensnachfolge/Gesellschaftsrecht
  • Eheverträge
  • Testamentsvollstreckungen/Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensschutz (Asset-Protection)

Stiftungen/Non-Profit-Organisationen

  • Gründungsberatung und laufende rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Stiftungen und sonstigen Non-Profit-Organisationen
  • Einsatz von Stiftungen in der Unternehmensnachfolge
  • Prozessführung im Vereins- und Stiftungsrecht
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie bei Betriebsprüfungen